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   BVerwG, 24.07.1996 - 7 KSt 7.96   

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BVerwG, 24.07.1996 - 7 KSt 7.96 (https://dejure.org/1996,5720)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1996 - 7 KSt 7.96 (https://dejure.org/1996,5720)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - 7 KSt 7.96 (https://dejure.org/1996,5720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 133 Abs. 5 S. 1 § 162 Abs. 3
    Gebühren und Kosten: Erstattung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 126.95

    Beigeladener - Anwaltlicher Schriftsatz - Beschwerdeschrift - Revision

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1996 - 7 KSt 7.96
    Das setzt allerdings grundsätzlich voraus, daß das Bundesverwaltungsgericht zuvor dem Beigeladenen durch Zustellung der Beschwerdeschrift Gelegenheit gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - NJW 1995, 2867 ).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Verfahren der

    Es entspricht grundsätzlich nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht oder - vor dem Nichtabhilfebeschluss - das Oberverwaltungsgericht dem Beigeladenen nicht durch Zustellung der Beschwerdebegründung Gelegenheit und Veranlassung gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 -, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - und vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 Nrn. 28, 30 und 31).

    Das hat er in der Vergangenheit bereits wiederholt bekräftigt (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nrn. 28 und 30; ebenso Beschluss des 7. Senats vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 1 KN 109/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für das

    Danach stellt es auch für Hauptverfahrensbeteiligte regelmäßig keine naheliegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung dar, sich bereits in einem Stadium des Verfahrens anwaltlicher Vertretung zu bedienen, in dem das Bundesverwaltungsgericht die Beteiligten nicht in einer von ihm selbst veranlassten Anhörung zu der Nichtzulassungsbeschwerde zu einer Äußerung aufgefordert hat (dazu - im Wesentlichen mit weitgehend identischen Begründungen - BVerwG, Beschl. v. 26.1.1994 - 4 B 176.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28; Beschl. v. 17.1.1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29; Beschl. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 30 = MDR 1995, 1266; Beschl. v. 12.6.1995 - 4 B 131.95 - V.n.b.; Beschl. v. 24.7.1996 - 7 KSt 7.96 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 und letztlich Beschl. v. 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 (4 B 65.00) -, NVwZ-RR 2001, 276 = DVBl 2001, 318 (Ls) = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36).

    Dazu äußert sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24. Juli 1996 (7 KSt 7.96, a.a.O.) wie folgt:.

  • BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21

    Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitens des Mindestabstandes

    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil die Beigeladene zu 1 mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine Ausführungen zur Sache gemacht hat (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - 4 C 16.92 - juris Rn. 3 und vom 24. Juli 1996 - 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 S. 7) und die Beigeladene zu 2 keinen Antrag gestellt hat.
  • BVerwG, 09.03.2005 - 8 B 103.04

    Zulässigkeit der Beiladung einer Hauptbeteiligten im demselben Verfahren als

    Dabei entsprach es der Billigkeit, den Klägern hinsichtlich der Nichtzulassungsbeschwerde auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 aufzuerlegen, weil diese einen eigenen Sachantrag gestellt hat und damit ein Kostenrisiko (§ 154 Abs. 3 VwGO) eingegangen ist (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 24. Juli 1996 BVerwG 7 KSt 7.96 Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).
  • BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99

    Kostenerstattung im Verfahren vor den Kartellgerichten

    Das entspricht in seinem Kern der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die eine Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen regelmäßig davon abhängig machen, daß dieser durch die Stellung von Anträgen im Verfahren ein eigenes, die Erstattung von Kosten des Gegners einschließendes Risiko eingegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95, NJW 1995, 2867; Beschl. v. 7.11.1993 - 1 C 8.93; Urt. v. 15.5.1997 - 3 C 16.96, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 245; Beschl. v. 7.11.1995 - 7 C 71.94, Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3; Urt. v. 24.7.1996 - 7 KSt 7.96, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 30.21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision i.R.d. Erteilung der Erlaubnis

    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil die Beigeladene mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine Ausführungen zur Sache gemacht hat (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - 4 C 16.92 - juris Rn. 3 und vom 24. Juli 1996 - 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 S. 7).
  • BVerwG, 19.06.2002 - 4 BN 22.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Im Hinblick auf den per Fax eingegangenen Schriftsatz des Antragstellers vom 21. Juni 2002, mit dem die Zurückweisung der Beschwerde beantragt wird, ist der Antragsteller in gebührenrechtlicher Hinsicht auf Folgendes hinzuweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 4 B 1.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29; vgl. ferner Beschluss vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - NJW 1995, 2867 = Buchholz 310 § 162 Nr. 30; Beschluss vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31; Beschluss vom 31. Oktober 2000 - BVerwG 4 KSt 2.00 - NVwZ-RR 2001, 276 = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 05.02.2000 - 11 B 43.99

    Voraussetzungen der Gegenvorstellung gegen einen die Beschwerde gegen die

    Davon ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nur dann auszugehen, wenn der Beigeladene sich nach Anhörung durch das Ausgangs- oder das Beschwerdegericht mit der Stellung eines Antrags und mit Ausführungen zur Sache am Verfahren beteiligt hat (BVerwG, Beschluß vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 24.04.2001 - 8 B 71.01

    Angriff des verwaltungsgerichtlichen Urteils im Kostenverfahren

    Es entspricht grundsätzlich nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht oder - vor dem Nichtabhilfebeschluss - das Verwaltungsgericht dem Beigeladenen nicht durch Zustellung der Beschwerdebegründung Gelegenheit und Veranlassung gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 -, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - und vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 Nrn. 28, 30 und 31 sowie vom 31. Oktober 2000 - BVerwG 4 KSt 2.00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 B 15.97

    Auferlegung von außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren

    Andererseits hat er mit Schriftsatz vom 5. Mai 1997 den Zurückweisungsantrag begründet und damit von der durch Senatsverfügung eingeräumten Gelegenheit, zur Beschwerdebegründung des Klägers Stellung zu nehmen, Gebrauch gemacht (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluß vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 30; Beschluß vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - a.a.O. Nr. 31).
  • BVerwG, 15.12.1999 - 7 KSt 13.99

    Bemessung des Streitwerts bei Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz -

  • BVerwG, 09.10.1997 - 5 B 11.97

    Voraussetzungen für eine Kostenauferlegung zu Lasten des Klägers

  • BVerwG, 20.02.1997 - 7 KSt 1.97

    Rechtsmittel

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